Kultur des Todes.

Heute hat das deutsche Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass man in Deutschland gewerbliche Mörder bestellen, beauftragen und bezahlen darf, solange man sich nur selbst ermorden lässt.

Das Bundesverfassungsgericht stellt seinen Urteilen immer die Formel im Namen des Volkes *) voran. In meinem Namen hat es damit jedenfalls nicht gesprochen.

* Müsste das nicht eigentlich eher im Namen der hier Lebenden heißen?

Das Bundesverfassungsgericht führt an:

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html

Es gibt natürlich kein Recht, sich das Leben zu nehmen. Dass das Gericht, ohne zu zucken, etwas anderes verkündet, zeigt wieder einmal in schöner Klarheit auf, dass die Umwertung aller Werte weit vorangeschritten ist. Krieg ist Frieden. Freiheit ist Sklaverei. Unwissenheit ist Stärke.

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